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Sonntagswort

Sonntagswort: Vierter Fastensonntag - 05./06.03.2016

Eingereicht von markus am 03. Mär 2016 - 17:42 Uhr

Lukas 15,1-3.11-32 „Mer muss och jünne könne (Man muss auch gönnen können)“, heißt ein wichtiger Artikel im Kölschen Grundgesetz.

Der ältere Sohn in Jesu Gleichnis war kein Rheinländer. Dass der jüngere Bruder sein Erbteil verjubeln (und damit die Liebe und Sorge seines Vater zurückweisen) darf und dann nicht nur in Gnaden, sondern voller Freude wieder aufgenommen wird, das kann der Ältere nicht ertragen. Alles Gute, das er von seinem Vater bekommen hat und ja immer noch besitzt, ist nichts mehr wert – weil der andere es auch bekommt.

Auch wir Zuhörer heute sind keine Rheinländer und können nicht gönnen. Allzu sehr identifizieren wir uns oft mit dem älteren Bruder, finden ungerecht, wie der Vater seine Bemühungen ums Rechttun nicht würdigt.

Dabei sollten wir froh sein um die zärtliche Liebe des göttlichen Vaters zu dem Verlorenen. Denn allzu oft gehen wir weg und verschleudern, was uns geschenkt wurde, sind es nicht wert, Sohn oder Tochter Gottes zu sein. Und doch hält der Vater Ausschau nach uns, jeden Tag. In der Hoffnung, dass seine Liebe uns heimbringt.

Einen schönen Sonntag und eine gute Woche
wünschen die Mitglieder des Pastoralteams