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Kooperationsvereinbarung der Pfarreiengemeinschaft Georgsmarienhütte-Ost
Schlusswort:
Wir leben in einer Zeit gravierender Umbrüche und vielfältiger Veränderungen. Viele fragen, wie es mit dem Glauben und der Kirche in unserem Land weitergehen wird. Unsere Gemeinden mit all ihren unterschiedlichen Gruppen und Verbänden sind nur dann zukunftsfähig, wenn sie den Menschen solche Räume eröffnen, in denen sie etwas von der Liebe Gottes erfahren können.
Wir brauchen Gemeinden und Pfarreiengemeinschaften, in denen Menschen in überschaubaren Gruppen ihren Glauben und ihr Leben miteinander teilen, um so aus der Liebe Gottes zu leben. Die Veränderungen in Kirche und Gesellschaft, die abnehmende Zahl der Priester und der Gläubigen sowie eingeschränkte finanzielle Möglichkeiten machen es notwendig, die Zusammenarbeit der Pfarreien in unserer Diözese in verbindlicher Form zu regeln. Diese Kooperationsvereinbarung ist ein Beitrag dazu.
Anhang:
a) Brief des Bischofs zur Errichtung der Pfarreiengemeinschaft
b) Beispiele gemeinsamer Projekte in der Pfarreiengemeinschaft
c) Kooperationsvereinbarung der Kirchenvorstände
Dieser Koopertionsvereinbarung haben zugestimmt:
Pfarrgemeinderat Peter und Paul am 16.01.2012
Pfarrgemeinderat Heilig Geist am 06.02.2012
Pfarrgemeinderat Maria Frieden am 08.02.2012
Pfarrgemeinderat St. Johann/St. Marien am 14.02.2012
Kirchenvorstand Peter und Paul am 10.02.2012
Kirchenvorstand Heilig Geist am 12.03.2012
Kirchenvorstand Maria Frieden am 13.03.2012
Kirchenvorstand St. Johann/St. Marien am 26.01.2012
Pfarrer Reinhard Walterbach am 03.02.2012
Das Bistum Osnabrück hat diese Kooperationsvereinbarung zur Kenntnis genommen.
Dr. Daniela Engelhard, Leiterin des Seelsorgeamtes im BGV – Februar 2012.
Die Kooperationsvereinbarung wurde offiziell übergeben an die Vorsitzender der Pfarrgemeinderäte und Kirchenvorstände und an Frau Dr. Engelhard im Festgottesdienst am 25.4.2012.