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Kooperationsvereinbarung der Pfarreiengemeinschaft Georgsmarienhütte-Ost

5. Obliegenheiten der Mitglieder des Pastoralteams

Unbeschadet der Rechte und Pflichten des Pfarrers können einzelne Leitungsaufgaben, namentlich in den verschiedenen Teilbereichen der Pastoral und Verwaltung, vom Pfarrer im Zusammenwirken mit dem Pastoralteam an haupt- und nebenberufliche oder an ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen der Mitglieds-pfarreien je nach Befähigung und Sendung übertragen werden.

Weitere Geistliche, deren Aufgabenfeld einen Bezug zur Pfarreiengemeinschaft aufweist, nehmen die ihnen übertragenen Angelegenheiten im Einvernehmen mit dem Pfarrer wahr.

Die hauptberuflichen pastoralen Mitarbeiter/-innen wirken am seelsorglichen Dienst des Pfarrers mit. Dies geschieht regelmäßig aufgrund der Zuweisung bestimmter Aufgaben, die jene Mitarbeiter/-innen unter Leitung und Begleitung des Pfarrers eigenständig und selbstverantwortlich wahrnehmen. Ihnen obliegt es insbesondere, im Einvernehmen mit dem Pfarrer die Ehrenamtlichen theologisch, pädagogisch und methodisch zu unterstützen und sie geistlich zu begleiten.