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Kooperationsvereinbarung der Pfarreiengemeinschaft Georgsmarienhütte-Ost

2. Aufgaben der Pfarreiengemeinschaft

Die Pfarreiengemeinschaft nimmt als kooperative Seelsorgeeinheit nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten pastorale Aufgaben ihrer Mitgliedspfarreien wahr, die von den beteiligten Pfarreien gemeinsam sachgerechter erfüllt werden können. Dies geschieht unter größtmöglicher Wahrung und Stärkung des eigenständigen kirchlichen Lebens in den Mitgliedspfarreien durch Aufbau und Förderung der Zusammenarbeit. Hierdurch sollen die beteiligten Pfarreien sich in gegenseitiger Unterstützung und Ergänzung als Gemeinschaft den pastoralen Herausforderungen stellen sowie in den wichtigen pastoralen Zielsetzungen und Entscheidungen immer mehr zu einer Seelsorgeeinheit werden.

Der Pfarrer, die pastoralen Mitarbeiter/-innen, Pfarrgemeinderäte, Sachausschüsse und Kirchenvorstände der beteiligten Pfarreien sind zur Kooperation innerhalb der Pfarreiengemeinschaft verpflichtet.