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Kooperationsvereinbarung der Pfarreiengemeinschaft Georgsmarienhütte-Ost

1. Wesen und Rechtsform

Die Pfarreiengemeinschaft Georgsmarienhütte-Ost bildet eine Seelsorgeeinheit in Form des Zusammenschlusses mehrerer benachbarter, rechtlich selbständig bleibender Pfarreien, die nach Maßgabe von can. 526 § 1 CIC einem gemeinsamen Pfarrer zur Gesamtverantwortung und -leitung anvertraut sind. Sie erfüllt kirchliche Aufgaben nach Maßgabe der folgenden Vereinbarungen und dient einer Stärkung der pastoralen Dienste sowie einer Straffung der Verwaltungsaufgaben ihrer Mitgliederpfarreien. Wenn hier die Bezeichnung "Pfarrer" gebraucht wird, meint es den vom Bischof ernannten Leiter der Pfarreien-gemeinschaft wie des Pastoralteams, der zugleich Pfarrer gem. can. 526 der Pfarreien ist, die die Pfarreiengemeinschaft bilden.