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Kooperationsvereinbarung der Pfarreiengemeinschaft Georgsmarienhütte-Ost

8. Erhebung einer Umlage

Da die Pfarreiengemeinschaft für die Erfüllung ihrer Aufgaben einen Finanzbedarf benötigt, wird dieser durch eine Umlage erhoben, die sich nach der Mitgliederzahl der Pfarreien richtet. Die Höhe der Umlage wird durch die Kirchenvorstände festgesetzt und im Konsens beschlossen.