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Kooperationsvereinbarung der Pfarreiengemeinschaft Georgsmarienhütte-Ost

7. Mitarbeiter/-innen in der Pfarreiengemeinschaft

Die Pfarreiengemeinschaft beschäftigt kein eigenes Personal. Zu ihren Gunsten wirken die Mitarbeiter/-innen zusammen, welche bei der Diözese oder bei den Pfarreien für pfarrliche Zwecke angestellt sind.